Wahltherapeut - Ablauf - Bewilligung

1. Ärztliche Verordnung:

Um sich einer physiotherapeutischen Behandlung unterziehen zu können, bedarf es einer ärztlichen Zuweisung, auf welcher einer der folgenden Begriffe angekreuzt, oder eingetragen sein sollte:

- physiotherapeutische Behandlungseinheit

- Physiotherapie 30 min.(HG/HM) oder

- Heilgymnastik und Heilmassage

- Bei neurologischen Patienten: „Physiotherapie nach Bobath a` 45 Min.

2. Chefärztliche Bewilligung

Vor Behandlungsbeginn ist die chefärztliche Bewilligung der jeweiligen Krankenkasse erforderlich. Die Zuweisung sollte nicht älter als zwei Wochen sein und der Behandlungsbeginn muss spätestens zwei Wochen nach der Bewilligung erfolgen.

Aus diesem Grund ist es sinnvoll, zuerst einen Termin – am besten telefonisch – mit mir zu vereinbaren und erst anschließend um Bewilligung anzusuchen.



Bei alleiniger Verordnung „Heilmassage“ bekommt der Patient von der Sozialversicherung weniger rückvergütet ! Zusatzanwendungen wie Fango oder Elektrotherapie müssen – falls gewünscht – ebenfalls zusätzlich verordnet werden.


3. Therapieverlauf:

Üblicherweise werden pro Behandlungsserie 10 Behandlungseinheiten mit einer Frequenz von zweimal pro Woche absolviert. Am Ende der Serie erhält der Patient eine Honorarnote, die von ihm selbst zu begleichen ist.

 

4. Rückvergütung durch die Krankenkasse:

Um die Kassentarife refundiert zu bekommen, müssen die Honorarnote, die bewilligte Zuweisung und der Zahlscheinabschnitt bzw. Kassabeleg (alle im Original) bei der jeweiligen Krankenkasse abgegeben werden.

 

Verrechnung

 

Zuerst benötigen Sie die Zuweisung eines Arztes, die dann von Ihrer Krankenkasse bewilligt werden muss. Nach erfolgter Therapie ist dann die Honorarnote selbst zu bezahlen. Daraufhin reichen Sie die Honorarnote, die Zahlungsbestätigung und die Zuweisung (inkl. Bewilligung) bei Ihrer Krankenkasse ein, und erhalten einen Teil der Kosten rückerstattet.

 

Falls Sie eine entsprechende Zusatzversicherung haben, können Sie den Differenzbetrag dort einreichen. Mein Honorartarif orientiert sich am Durchschnitt der Kärntner freiberuflichen Physiotherapeuten. Wie alle freiberuflichen diplomierten PhysiotherapeutInnen in Kärnten habe auch ich als Therapeutin keine Kassenverträge, d.h. die Abrechnung erfolgt nach dem Wahlarztprinzip. Für unsere Patienten bedeutet dies, dass eine Differenz zwischen den tatsächlichen Therapiekosten und der Rückerstattung durch den Sozialversicherungsträger besteht (KGKK refundiert derzeit ca. 50 % Stand Februar 2007). Manche Zusatzversicherungen mit Wahlarztklausel übernehmen bei Vorlage der kopierten Belege teilweise oder zur Gänze den verbleibenden Selbstbehalt.


Zitat: "Ich muss dringend Therapie haben. Nein, dann geht es nicht, dann auch nicht, dann auch nicht ... sorry, nein ... 7.30 ist mir zu früh, und 11.00 geht nicht, dann muss ich kochen ... was, Sie arbeiten nur bis 22.00?"